Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 14.02.1995 - 6-VII-93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9580
VerfGH Bayern, 14.02.1995 - 6-VII-93 (https://dejure.org/1995,9580)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 14.02.1995 - 6-VII-93 (https://dejure.org/1995,9580)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - 6-VII-93 (https://dejure.org/1995,9580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,9580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 123
  • VerfGH 48, 17
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)

  • VerfGH Bayern, 29.09.2005 - 3-VII-05

    Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts

    Die vom Verfassungsgerichtshof angenommene Einschränkung dieses weiten Ermessensspielraums bei Maßnahmen der Gerichtsorganisation (vgl. VerfGH 48, 17/23) sei nicht so zu verstehen, dass die Auflösung eines Gerichts ausgeschlossen sei.

    Jedoch können sich aus diesem Prinzip grundsätzlich auch Schranken für organisatorische Maßnahmen ergeben, wobei allerdings im Blick zu behalten ist, dass es sich bei solchen Maßnahmen in aller Regel nicht um unmittelbare Eingriffe in die Rechte Einzelner handelt, so dass dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hier von vornherein ein geringeres Gewicht zukommt (vgl. VerfGH vom 14.2.1995 = VerfGH 48, 17/27).

    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besagt vor allem, dass das zur Erreichung eines bestimmten Zwecks eingesetzte Mittel hierzu geeignet und erforderlich sein muss (vgl. VerfGH vom 13.12.1973 = VerfGH 26, 144/160; VerfGH vom 14.2.1995 = VerfGH 48, 17/27).

    Bei dieser Beschränkung des Prüfungsumfangs und der Prüfungstiefe ist eine zu beanstandende gesetzgeberische Fehleinschätzung nicht erkennbar; es kann damit nicht festgestellt werden, dass die angegriffene gesetzgeberische Entscheidung nicht geeignet, nicht erforderlich oder nicht verhältnismäßig im engeren Sinn ist und damit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt (vgl. auch VerfGH vom 14.2.1995 = VerfGH 48, 17/23 und 28).

    Nur wenn die äußersten Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.2.1995 = VerfGH 48, 17/22 f.).

    Eine gesetzgeberische Entscheidung kann der Verfassungsgerichtshof aus diesen Gründen daher nur dann revidieren, wenn sie durch keine sachliche Erwägung zu rechtfertigen wäre oder der Wertordnung der Bayerischen Verfassung widerspräche (vgl. VerfGH vom 14. Februar 1995 = VerfGH 48, 17/23).

    Der Verfassungsgerichtshof hat hierzu entschieden (vgl. VerfGH vom 14.2.1995 = VerfGH 48, 17/23):.

    Demgemäß hat der Verfassungsgerichtshof die Verlagerung von drei Senaten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nach Ansbach, die im Wesentlichen mit strukturpolitischen Gründen im Rahmen eines übergreifenden Gesamtkonzepts gerechtfertigt wurde, im damals streitgegenständlichen Umfang (Beschränkung auf die Verlagerung von drei Senaten) noch für verfassungsgemäß erachtet (vgl. VerfGH vom 14.2.1995 = VerfGH 48, 17 ff.).

    Eine gesetzgeberische Einzelmaßnahme muss im Gesamtsystem des betreffenden politischen Konzepts gesehen werden (vgl. VerfGH vom 13.12.1973 = VerfGH 26, 144/157 f.; VerfGH vom 14.2.1995 = VerfGH 48, 17/25).

  • VerfGH Bayern, 09.02.2021 - 6-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen und andere

    Soweit die Popularklage in zulässiger Weise erhoben ist, erstreckt der Verfassungsgerichtshof die Überprüfung der angefochtenen Vorschriften auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, selbst wenn insofern keine Rügen geltend gemacht worden sind oder wenn sie keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.2.1995 VerfGHE 48, 17/22 m. w. N.; vom 17.7.2020 BayVBl 2020, 737 Rn. 34).
  • VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 59-VII-20

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen der EinreiseQuarantäneverordnung des

    Ist eine Popularklage - wie hier - in zulässiger Weise erhoben, erstreckt der Verfassungsgerichtshof die Überprüfung der angefochtenen Vorschriften auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, selbst wenn insoweit keine Rügen geltend gemacht worden sind oder wenn sie keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.2.1995 VerfGHE 48, 17/22; vom 9.5.2016 VerfGHE 69, 125 Rn. 105).

    Nur wenn die äußersten Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.2.1995 VerfGHE 48, 17/22 f.; vom 15.11.2006 VerfGHE 59, 219/228).

  • VerfGH Bayern, 28.11.2007 - 15-VII-05

    Kommunaler Finanzausgleich

    Ist eine Popularklage - wie hier - in zulässiger Weise erhoben, erstreckt der Verfassungsgerichtshof die Überprüfung der angefochtenen Vorschriften auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, selbst wenn insoweit keine Rügen geltend gemacht worden sind oder wenn sie keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.2.1995 = VerfGH 48, 17/22 m. w. N.).

    Er hat insoweit nur zu prüfen, ob die betreffenden gesetzgeberischen Entscheidungen offensichtlich fehlerhaft und eindeutig widerlegbar sind oder ob sie der verfassungsrechtlichen Wertordnung widersprechen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.4.1994 = VerfGH 47, 77/83; VerfGH vom 12.10.1994 = VerfGH 47, 207/219; VerfGH 48, 17/23; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr. 5 vor Art. 60).

  • VerfGH Bayern, 23.10.2008 - 10-VII-07

    Popularklage gegen die teilweise Abschaffung und im Übrigen fakultative

    Nur wenn die äußersten Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.2.1995 = VerfGH 48, 17/22 f.).
  • VerfGH Bayern, 14.06.2023 - 15-VII-18

    Polizeilicher Präventivgewahrsam

    Bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts darf sich der Gesetzgeber auch von Zweckmäßigkeits- und Praktikabilitätserwägungen leiten lassen, solange diese nicht willkürlich sind (vgl. VerfGH vom 8.8.1985 VerfGHE 38, 96/101; vom 2.8.1990 VerfGHE 43, 107/131; vom 14.2.1995 VerfGHE 48, 17/29; vom 29.9.2005 VerfGHE 58, 212/250; BVerfG vom 19.3.1959 BVerfGE 9, 223/226 f.; vom 17.11.1959 BVerfGE 10, 200/213; vom 10.8.1995 NJW 1995, 2703 f.).
  • VerfGH Bayern, 27.06.2023 - 12-VIII-22

    Verfahren gegen die gesetzliche Anordnung der Errichtung weiterer auswärtiger

    Die allgemeinen Regeln über Ausschluss oder Ablehnung wegen Befangenheit (Art. 9 VfGHG i. V. m. §§ 22 ff. StPO) greifen nicht ein, da die Verfassung selbst in Art. 68 Abs. 2 BV die Mitwirkung von Richtern bestimmter Gerichte an den verschiedenen verfassungsgerichtlichen Verfahren vorschreibt (vgl. näher VerfGH vom 14.2.1995 VerfGHE 48, 17/20 m. w. N.).

    Mit der Popularklage kann unter Berufung auf das Willkürverbot demnach geltend gemacht werden, eine Norm sei von einem solchen Maß an Sachwidrigkeit geprägt, dass ihr die Geltung abgesprochen werden muss (vgl. VerfGH vom 14.2.1995 VerfGHE 48, 17/22 f.; VerfGHE 65, 152/160 f.; vom 2.4.2019 - Vf. 9-VII-18 - juris Rn. 23).

    Weiter verweisen sie darauf, dass vom Verfassungsgerichtshof mit Entscheidung vom 14. Februar 1995 (VerfGHE 48, 17) bereits über eine Popularklage gegen die (ursprüngliche) Verlegung von drei Senaten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nach Ansbach entschieden worden und die damalige Willkürrüge als ausreichend erachtet worden sei.

  • VerfGH Bayern, 13.09.2012 - 16-VII-11

    Unbegründete Popularklage gegen Änderungen einer

    Mit der Popularklage kann unter Berufung auf das Willkürverbot demnach geltend gemacht werden, eine Norm sei von einem solchen Maß an Sachwidrigkeit geprägt, dass ihr die Geltung abgesprochen werden muss (vgl. VerfGH vom 14.2.1995 = VerfGH 48, 17/22).
  • VerfGH Bayern, 15.11.2006 - 6-VII-05

    Befristete Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Mittelfranken

    Nur wenn die äußersten Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich ein­leuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 14.2.1995 = VerfGH 48, 17/22 f.).
  • VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02

    Unterrichtung der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler über

    Dem Gesetzgeber steht ein weiter Beurteilungsspielraum bei der Beurteilung der Zwecktauglichkeit eines Gesetzes zu (VerfGH 48, 17/28; 50, 226/249; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr . 16 zu Art. 3).
  • VerfGH Bayern, 23.12.2004 - 6-VII-03

    Uneingeschränkter Leichenhauszwang verstößt gegen Bayerische Verfassung

  • VerfGH Bayern, 06.02.2007 - 14-VII-04
  • VerfGH Bayern, 19.03.2018 - 4-VII-16

    Unzulässigkeit einer Popularklage gegen die Aufhebung von Unterschutzstellung

  • VerfGH Bayern, 09.07.2002 - 9-VII-01

    Wahlrechtsausschluss

  • VerfGH Bayern, 08.05.2023 - 27-VII-21

    Unzulässige Popularklagen gegen Freiflächengestaltungssatzung

  • VerfGH Bayern, 27.08.2018 - 10-VII-17

    Popularklage bei massiver Nachverdichtung

  • VerfGH Bayern, 29.10.2020 - 22-VII-20

    Nationales Naturmonument Weltenburger Enge

  • VerfGH Bayern, 28.03.2023 - 88-VII-20

    Popularklage gegen Bebauungsplan - unsubstanziierte Willkürrüge

  • VerfGH Bayern, 19.04.2013 - 3-VII-12

    Ausschluss der Umlage durch Zuwendungen Dritter gedeckter

  • VerfGH Bayern, 02.04.2019 - 9-VII-18

    Erfolglose Popularklage - Herausnahme einer Teilfläche aus dem Geltungsbereich

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht